Kanton Solothurn, Kostenverteilmodell Strassengesetz

Ausgangslage

Im Kanton Solothurn wird mit dem totalrevidierten Strassengesetz u.a. die Finanzierung der Bautätigkeiten an Kantonsstrassen neu geregelt. Gemäss §23 des neuen Gesetzes beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten für die Planung, Projektierung, Bau und Änderungen von Kantonsstrassen und Radwegen, die auf ihrem Gemeindegebiet liegen, mit einem prozentualen Anteil, dessen Höhe sich nicht wie bis anhin an der Finanzkraft der Gemeinde orientiert, sondern an der Funktion und am Nutzen, welcher der Gemeinde aus der Kantonsstrasse erwächst.

Modellentwicklung

Im Rahmen einer Pilotstudie wurde ein Kostenverteilmodell entwickelt, welches die konkrete Berechnung der Kostenanteile anhand verkehrstechnischer und raumplanerischer Indikatoren erlaubt. Die Auswirkungen des Modells wurden an einer Auswahl von Gemeinden aufgezeigt

Umsetzung

Nach dieser positiv verlaufenen Testphase wird die Ausarbeitung nun auf alle Gemeinden ausgedehnt. Im Zentrum der Bearbeitung steht einerseits die Richtplankonforme Neukategorisierung des Kantonsstrassennetzes, andererseits die Ermittlung und Bewertung des effektiven Nutzens der jeweiligen Strassenabschnitte pro Gemeinde (direkte/indirekte Erschliessung, Nutzungsdichte etc.).

Datenbearbeitung

Die Grundlagen für die Bearbeitung des Strassennetzes lieferte das kantonale Strassen-Informationssystem (STRADA-DB). Nach Abschluss der Arbeiten ist vorgesehen, die Daten der Neukategorisierung und diejenigen des Berechnungsmodells im Hinblick auf den praktischen Vollzug ins STRADA-DB zu integrieren.

Auftraggeber

Kanton Solothurn

Ansprechpartner

Reto

RA Reto Affolter

+41 (0)32 625 27 37
»reto.affolter@wam-ing.ch