Luterbach, Parkraumkonzept

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Die Gemeinde Luterbach beabsichtigt, auf dem gesamten Areal der Gemeindestrassen die Parkierung mit Blauen Zonen zu regeln. Damit kann generell nur noch zeitlich limitiert parkiert werden. Für Anwohner soll eine Ausnahmeregelung gelten. Diese können gegen einen festzulegenden Betrag eine Anwohnerparkkarte erwerben, welche das zeitlich unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone ermöglicht. Dem wilden, dauerhaften Parkieren auf öffentlichem Grund soll damit entgegengetreten werden. Die Quartiere sollen vor fremdem Pendlerverkehr geschützt und die Wohnqualität verbessert werden. Mit der Einführung von Parkgebühren kann zudem eine Gleichstellung angestrebt werden zwischen Anwohnern, welche ihre Fahrzeuge auf der öffentlichen Strasse parkieren, und jenen, welche auf ihrem Privatgrundstück genügend Abstellflächen realisiert haben.

Als Alternativvariante zu einer flächendeckenden Markierung von blauen Parkfeldern kann eine Gebietsfestlegung mit Markierung der Torsituationen (Bsp. Zuchwil) in Betracht gezogen werden. Die Einfahrten (Tore) in die jeweiligen Quartiere werden mit einer Tafel als «Zonen mit Parkkartenpflicht» versehen. Damit ist das Parkieren innerhalb des festgelegten Areals generell nur mit Parkkarte erlaubt. Eine flächendeckende Markierung von blauen Parkfeldern ist damit nicht notwendig.

Auftraggeber

Einwohnergemeinde Luterbach

Ansprechpartner

Reto

RA Reto Affolter

+41 (0)32 625 27 37
»reto.affolter@wam-ing.ch