Raum Verkehr Umwelt

Analyse und Planung im räumlichen Kontext

Raumplanung ist eine interdisziplinäre Aufgabe. Unsere Siedlungs- und Raumplaner erarbeiten kreative und massgeschneiderte Konzeptlösungen. Zusammen mit unseren Naturwissenschaftern und GIS-Spezialisten nehmen sie Raumanalysen vor und stellen eine ganzheitliche Beratung im Rahmen von Quartier-, Orts- und Regionalplanungen sicher. Ob Gesamtrevision oder partielle Überarbeitung von Nutzungsplänen, ob Konkretisierungen im Sinne von Gestaltungsplänen bzw. Überbauungsordnungen oder punktuelle Problemlösungen: Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit sind wesentliche Kriterien, die Werte und Nutzen des Planungsergebnisses bestimmen.

Funktions- und umweltgerechte Verkehrslösungen

Aufgabe der Verkehrsplaner ist es, einerseits dem Bedürfnis nach Ortsveränderung von Mensch und Gütern Rechnung zu tragen und andererseits die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu erkennen und zu erfassen. Die Befriedigung spezifischer Verkehrsbedürfnisse – vom Fussgänger bis hin zum öffentlichen Verkehr – erfordert eine ganzheitliche Betrachtungsweise und massgeschneiderte Systemlösungen. Sämtliche Verkehrsarten sind über Infrastrukturfragen hinaus auf betriebliche Aspekte und in ihre Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft zu analysieren und aufeinander abzustimmen.

Umweltauswirkungen umfassend beurteilen

Das Bearbeiten ökologischer Fragestellungen und die Beurteilung der ökologischen Relevanz von Eingriffen verlangen aufgrund der hohen Komplexität der Systeme neben Fachkompetenz auch die Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit. Ein Schwerpunkt unser Tätigkeiten umfasst die vielfältigen Planungen im Bereich Gewässerschutz und Siedlungswasserbau. Lange Tradition hat bei WAM die Gutachtertätigkeit in Verkehrsfragen und den damit verbundenen Auswirkungen bezüglich Lärm und Lufthygiene. Am Umfassendsten werden ökologische Fragestellungen bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Projekten bearbeitet. Wir begleiten den Gesuchsteller einer UVP-pflichtigen Anlage bereits in der Phase der Projektentwicklung, häufig auch im Rahmen von Gestaltungsplanverfahren. So können mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und zeitraubende nachträgliche Projektanpassungen vermieden werden.