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Biel, Innovationspark - Verkehrsplanung

Biel, Innovationspark - Verkehrsplanung

Projekt
Projekt
Anlieferung
Anlieferung

Ausgangslage

lm Juni 2015 hat der Bundesrat entschieden, dass Biel/Bienne Netzwerkstandort des nationalen Generationenprojektes «Swiss Innovation Park» wird. Im Gebiet Bahnhof-See (Masterplan) ist ein Neubau mit rund 15'500 m2 Bruttogeschossfläche auf einer exzellent gelegenen Parzelle im Eigentum der Stadt Biel geplant. Das Gebäude soll bis Anfang 2019 bezugsbereit sein.

Mit der Durchführung eines offenen Architekturwettbewerbs wurden bis Ende 2016 die optimalen räumlichen und betrieblichen Voraussetzungen für den Innovationspark Biel/Bienne geschaffen. Gegenstand des Projektwettbewerbs war die Ausarbeitung eines Vorschlags für den Neubau auf der Parzelle Nr. 4045 an der Marcelin-Chipot-Strasse. Bezüglich der verkehrlichen Erschliessung bestanden Vorgaben, hinsichtlich derer das Wettbewerbsprojekt zu prüfen und zu optimieren war.

Aufgaben WAM

WAM Planer und Ingenieure begleiteten den gesamten Planungsprozess bis zur Eingabe des Baugesuchs.

Ein wichtiger Bestandteil der fachlichen Begleitung war die Festlegung der Anzahl und Lage der Abstellplätze für die verschiedenen Verkehrsmittel. Anhand der Analyse der Erschliessungsgüte und der entsprechenden Einzugsgebiete von späteren Nutzern konnte sowohl der Bedarf abgeschätzt wie auch die entsprechenden Anfahrtswege bestimmt werden. Daraus entwickelte sich ein erstes grobes Verkehrskonzept mit Erschliessungswegen zu den Abstellanlagen. Dieses wurde zusammen mit der Stadt Biel auf die übergeordnete Planung abgestimmt. Insbesondere der Veloverkehr konnte durch diese Herangehensweise mit einem separaten speziell auf diese Nutzer abgestimmten Zugang profitieren.

Aufgrund der exzellent durch den öffentlichen Verkehr und Langsamverkehr erschlossenen Lage, verlangte die Stadt Biel als Bestandteil des Baugesuchs ein Mobilitätskonzept, um diese Standortgunst gänzlich auszuschöpfen. In Koordination mit der Stadt Biel konnten gezielte Fördermassnahmen vereinbart werden und so der Bedarf an Abstellplätzen minimiert werden. Daraus abgeleitet wurden Anpassungen an der geplanten Infrastruktur vorgenommen und spätere betriebliche Vorgaben für eine sinnvolle nachhaltige Mobilität des Gebäudekomplexes festgelegt.