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Grenchen, Beurteilung Bushaltestellen nach BehiG

Grenchen, Beurteilung Bushaltestellen nach BehiG

Grenchen, Haltestelle Halden
Grenchen, Haltestelle Halden
Grenchen, Haltestelle Alterssiedlung
Grenchen, Haltestelle Alterssiedlung
Grenchen, Haltestelle Industrie Zentrum
Grenchen, Haltestelle Industrie Zentrum

Ausgangslage

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) wurde im Dezember 2002 durch das Parlament verabschiedet und ist seit dem 1. Januar 2004 in Kraft. Es hält unter anderem fest, dass der öffentliche Verkehr bis spätestens Ende 2023 barrierefrei ausgestaltet werden muss. In den entsprechenden Verordnungen (VAböV, AB-EBV) ist definiert, was unter dem Begriff «Barrierefreiheit» im Zusammenhang mit dem Einstieg in Bus, Tram und Zug zu verstehen ist.

Auftrag und Ziel

Die Stadt Grenchen möchte die Bushaltestellen auf dem gesamten Stadtgebiet auf Übereinstimmung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz überprüfen. Ziel dieser Untersuchung ist, eine Übersicht über die zu treffenden Massnahmen pro Haltestelle zu erhalten und eine Priorisierung im Hinblick auf eine schrittweise Umsetzung festzulegen.

Mittels einer Bestandesaufnahme der Haltestellen inkl. Fotodokumentation auf Gemeindegebiet konnten erste Aussagen über den Erfüllungsgrad der Behindertentauglichkeit gemacht werden. Diese Erkenntnisse wurden überprüft und wo nötig ergänzt. Für alle Haltestellen wurde ein anzustrebender Ausstattungsstandard festgelegt und Kriterien für die Dringlichkeit (Priorisierung) der Umsetzung definiert.